Heimordnung
| 1. | Heimleitung: Dir. Regina Maria Aigner - Geschäftsführung |
| 2. | Ärztliche Betreuung: Freie Arztwahl Praktische Ärzte: Dr. Sylvia PUHM, Dr. RITZINGER, Dr. FAERBAR |
| 3. | Pflegerische Betreuung: Pflegedienstleitung: Dir. Regina Maria Aigner Pflegedienstleitung Stellvertretung: DGKS Katarina Bedlan Stationsleitung Erdgeschoß: Sr. Barbara Wickenhauser Stationsleitung Obergeschoß: DGKS Katarina Bedlan |
| 4. | Aufnahme in das Heim: Die Aufnahme erfolgt entweder mit Aufnahmeantrag über die Bezirkshauptmannschaften, das Fonts Soziales Wien oder privat. Die Kosten werden im Heimvertrag geregelt. |
| 5. | Religionsausübung: Einmal wöchentlich wird ein Wortgottesdienst abgehalten. Auf Wunsch wird ein Seelsorger Ihres Religionsbekenntnisses organisiert. |
| 6. | Vertrauenspersonen: Eine Vertrauensperson muss bei der Aufnahme bekannt gegeben werden. Weiters können auch Personen bekannt gegeben werden, denen keinesfalls Auskunft erteilt werden darf. |
| 7. | Mahlzeiten: Das Frühstück wird im Zimmer serviert. Das Mittagessen wird, je nach Gesundheitszustand im Speisesaal oder im Zimmer eingenommen. Die Nachmittagsjause wird in den Aufenthaltsräumen oder im Zimmer serviert. Das Abendessen findet im Zimmer statt. Mineralwasser, Tee und Kaffee erhalten Sie jederzeit unentgeltlich. |
| 8. | Wäschereinigung: Die Privatwäsche (Hemden, Röcke, Hosen usw.) muss privat oder über eine (wird auch vom Heim organisiert) Wäscherei gereinigt werden. |
| 9. | Zimmerreinigung: Die Reinigung der Zimmer und der Einrichtungsgegenstände erfolgt täglich durch das von einer Fremdfirma zur Verfügung gestellte Reinigungspersonal. |
| 10. | Besuchszeiten: Während der Zeit von 8 bis 20 Uhr ist ein Besuch jederzeit möglich. |
| 11. | Schlüssel: Auf Verlangen wird auf Kaution ein Schlüssel des Zimmers ausgehändigt. |
| 12. | Umzug innerhalb des Heims: Eine Verlegung in ein anderes Zimmer erfolgt nur mit Zustimmung des Bewohners, bzw. dessen Vertrauensperson. |
| 13. | Brandschutz: Unser Heim verfügt über zwei Brandschutzbeauftragte, die im Notfall sofort die richtigen Maßnahmen ergreifen. Weiters ist der Brandschutz in der Brandschutzordnung geregelt. |
| 14. | Rauchen: Das Rauchen in den Zimmern ist untersagt. Es wird gebeten, nur im Raucherzimmer zu rauchen. Zigarettenreste sind nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. |
| 15. | Ausflug: Bei einem Ausflug mit Angehörigen wird um kurze Verständigung bei der zuständigen Stationsschwester ersucht. |
| 16. | Urlaub: Möchten sie einen Urlaub oder ein Wochenende mit den Bewohnern verbringen, so ersuchen wir, dies rechtzeitig bekannt zu geben, damit genügend Zeit verbleibt, um Medikamente, Verbandsmaterial usw. vorbereitren zu können. |
| 17. | Alkohol und zusätzliche Medikamente: Es dürfen keinerlei alkoholische Getränke oder zusätzliche Medikamente den Bewohnern mitgebracht werden. |
| 18. | Depotgeld: Rezeptgebühren, Frisör, Maniküre, Pediküre usw. sind nicht in den Betreuungskosten inkludiert und müssen privat von einem im Büro eingerichtet Depot beglichen werden. Sie erhalten zu Bürozeiten zwischen 7 und 16 Uhr jederzeit die Rechnungen, die von uns beglichen wurden. |
| 19. | Eigentum des Heimes: Wenn Sie Heimeigentum durch grob fahrlässigen Umgang oder Vorsatz beschädigen ist von Ihnen Schadenersatz zu leisten. |
| 20. | Nachtruhe: Sollten Sie einen Fernseher oder Radio in Ihrem Zimmer haben, so ist dieser in Zimmerlautstärke einzustellen oder ein Kopfhörer zu benutzen. Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Während dieser Zeit ist der Eingang versperrt. Sie können jedoch das Heim jederzeit verlassen (Notausgänge). Beim Nachhausekommen läuten Sie bitte bei der Glocke links neben der Eingangstür. |
| 21. | Tiere im Heim: Für Tiere, die im Zimmer gehalten werden, muss für Futter und Reinigung selbst gesorgt werden. |
| 22. | Heimkosten: Die Heimkosten richten sich nach beiliegendem Tarifblatt. |
| 23. | Hausverbot: Ein Hausverbot wird bei schwer alkoholisierten sowie randalierenden Personen ausgesprochen. |
| 24. | Eigene Gehilfen: Bei eigenen Gehilfen, Rollstühlen usw. wird gebeten, diese mit Namen zu kennzeichnen. Nur so ist es möglich, verwechselte Gehilfen usw. wieder dem Eigentümer in kurzer Zeit zu überreichen. |
| 25. | Blumen oder Blumenstöcke: Wenn Sie Ihren Angehörigen Blumen oder Blumenstöcke mitbringen, so ersuchen wir Sie, diese selbst zu versorgen oder die Schwestern daran zu erinnern die Blumen zu gießen. |
Danke für ihr Verständnis
Die Heimleitung
Dir. Regina Maria Aigner